In vielen Unternehmen gibt es Mitarbeiter, die den Betrieben durch Ihr Fehlverhalten, z.B. im Krankheitsfall schädigen, um sich mit der Familie ein paar Tage Freizeit zu gönnen oder anderen Verpflichtungen nachgeht, sind aber bei in bester Gesundheit und Vitalität.
Oder:
Ein Mitarbeiter ist für einen anderen Betrieb tätig, wobei die Gefahr, dass Internas oder gar geschäftliche und vertrauliche Unterlagen, die nicht für Dritte bestimmt sind, weitergegeben werden können.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter wurde der geplante Urlaub aus betrieblichen Gründen versagt und dieser meldete sich kurz darauf krank und in den folgenden Wochen legte dieser weitere Folgekrankmeldungen vor. Der Mitarbeiter erzählte zuvor im Betrieb, er habe dringende Arbeiten an seinem Haus zu verrichten.
Die Ermittlungen der Detektei Systems ergaben, dass der Mitarbeiter an seinem Haus tätig war und konnte so überführt werden. Dies stellt ein Kündigungsgrund durch Lohnfortahlungsbetrug dar und ist ein schweren Fall.
Denn der Mitarbeiter hat sich während seinem Krankheitsfall so zu verhalten, das er alsbald wieder gesund wird und jedes genesungswidrige Verhalten zu unterlassen hat, wie z.B. bei einem grippalem Infekt, eine Diskothek oder eine Kneipe besucht. Kontakt
Auch hier können die Kosten für den Einsatz einer Detektei gemäß § 91 ZPO erstattungsfähig sein, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung notwendig waren.
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Detektei Systems
Bernd Rosemeier
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